Menu
RA-MICRO Logo

Update KostBRÄG 2025 – beschlossen und verkündet!

von Syndikusrechtsanwältin Tessa Kähne | 24.04.2025

Inkrafttreten zum 01. Juni 2025

Das Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 (KostBRÄG 2025) wurde am 10. April 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt damit am 1. Juni 2025 in Kraft.

Die Reform bringt umfassende Änderungen im Bereich der anwaltlichen Vergütung sowie der Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten mit sich. Der erste Schritt, die Vergütungsstrukturen an aktuelle wirtschaftliche Bedingungen anzupassen und die Effizienz der Justiz zu steigern, ist damit getan.

Die Änderungen des KostBRÄG 2025 werden fristgerecht in RA-MICRO eingearbeitet. Insbesondere in den Fachmodulen Gebühren, Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung werden die neuen Gebührenstrukturen teilweise automatisch berücksichtigt, sodass Anwenderinnen und Anwender ohne zusätzlichen Aufwand rechtssicher arbeiten können.​

Empfehlungen für die Praxis

Überprüfen Sie laufende Verfahren hinsichtlich des Inkrafttretens am 1. Juni 2025.

Informieren Sie Ihr Kanzleiteam über die anstehenden Änderungen und schulen Sie gegebenenfalls in der Anwendung der neuen Regelungen. Unterstützung erhalten Sie diesbezüglich auch durch die RA-MICRO Vorort-Partner.

Stellen Sie sicher, dass Sie die aktualisierten Funktionen in RA-MICRO nutzen, um eine korrekte Abrechnung gemäß den neuen Vorgaben sicherzustellen. Voraussetzung ist die Installation des jeweils aktuellen RA-MICRO-Patches.

    • Artikel teilen: