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RA-MICRO Lohnprogramm: SV-Meldeportal ersetzt sv.net

von RA Dirk Matthis | 30.11.2023

Das bisherige sv.net wird durch das browserbasierte SV-Meldeportal ersetzt. In dem RA-MICRO Lohnprogramm sind keine Anpassungen erforderlich.

Die von den Krankenkassen angebotene Anwendung sv.net zur elektronischen Übertragung von Beitragsnachweisen wird durch ein neues SV-Meldeportal der Sozialversicherungsträger ersetzt. 

In dem RA-MICRO Lohnprogramm sind nach derzeitigem Stand keine Anpassungen erforderlich. Anwender können die dort angezeigten Beitragsnachweise statt in sv.net zukünftig direkt im SV-Meldeportal eintragen und versenden.

Als komplette Neu-Entwicklung ist das SV-Meldeportal eine reine Webanwendung, die ausschließlich im Browser genutzt wird. Betrieben wird es vom GKV-Spitzenverband, während die operative Durchführung und Programmierung in den Händen der ITSG (Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung GmbH) liegt.

Der Zugang zu dem neuen SV-Meldeportal erfordert die Registrierung eines „Unternehmenskontos“. Im Zuge der Registrierung erhält ein Unternehmen oder ein Selbstständiger ein oder gegebenenfalls mehrere ELSTER-Organisationszertifikate.

Die Nutzung des SV-Meldeportals ist gemäß den Nutzungsbedingungen kostenpflichtig. Sofern eine Registrierung bis zum 31.03.2024 erfolgt, ist die Nutzung für das Jahr 2024 kostenfrei und erst ab 2025 kostenpflichtig.

Das SV-Meldeportal kann bereits jetzt genutzt werden. Die bisherige sv.net Anwendung wird noch übergangsweise bis zum 29.02.2024 weiter betrieben, ab dem 01.01.2024 aber nur noch mit eingeschränktem Funktionsumfang. So ist ab 01.01.2024 zwar noch grundsätzlich eine Übermittlung über sv.net möglich, der Abruf von Rückmeldungen erfolgt aber nur noch über das SV-Meldeportal.

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