von RAin Tessa Kähne | 29.12.2025
Das neue Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung tritt am 29. Dezember 2025 in Kraft.
Am 12. Dezember 2025 wurde das Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt am 29. Dezember 2025 in Kraft und markiert einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung notarieller Arbeitsabläufe.
Mit dem neuen Gesetz wird es möglich, notarielle Urkunden auch im Präsenzverfahren originär elektronisch zu errichten. Der Fokus liegt dabei insbesondere auf der digitalen Unterschriftsleistung durch die Beteiligten.
Die vorbereiteten Urkunden werden hierfür direkt aus RA-MICRO an das bundesnotarkammereigene Fachverfahren XNP übermittelt. Die eigentliche Unterschriftsleistung erfolgt anschließend wie gesetzlich vorgegeben über die von der BNotK bereitgestellte technische Infrastruktur.
Zur praktischen Umsetzung hat die BNotK zwischenzeitlich Empfehlungen zu geeigneten Unterschriften-Pads veröffentlicht, um eine einheitliche und qualitativ hochwertige Erfassung der Unterschriften sicherzustellen.
Nähere Informationen erhalten Sie über die FAQ der Bundesnotarkammer.