von Raphael Szkola | 10.10.2023
Seit dem 1. Oktober 2023 sind die von der Satzungsversammlung der BRAK beschlossenen Änderungen zur Fachanwaltsordnung (FAO) wirksam.
In der 5. Sitzung der Satzungsversammlung am 8. Mai 2023 wurden wesentliche Änderungen in Bezug auf die Fortbildungsverpflichtungen von Fachanwälten beschlossen. Dabei wurde insbesondere der § 4 FAO, welcher den erstmaligen Erwerb von Fachanwaltstiteln regelt, sowie der § 15 FAO, der eine jährliche Fortbildung von mindestens 15 Stunden vorschreibt, modifiziert.
Mit dem Inkrafttreten der Änderungen am 1. Oktober 2023 haben Fachanwälte nun die Möglichkeit, fehlende Fortbildungsstunden innerhalb eines angemessenen Zeitraums nachzuholen. Diese Anpassung bietet eine willkommene Flexibilität und berücksichtigt unvorhersehbare Umstände, die Anwälte daran hindern könnten, ihre Fortbildungsstunden fristgerecht zu absolvieren.
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