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Gesetzesänderung Zuständigkeitsstreitwert 2026

von RA Dirk Matthis | 04.11.2025

Zum 01.01.2026 soll sich der Zuständigkeitsstreitwert von 5.000 € auf 10.000 € erhöhen. RA-MICRO passt die Bereiche Akten und Mahnverfahren automatisch an.

Zum 01. Januar 2026 ist eine Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts geplant. Der entsprechende Gesetzentwurf befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren und soll zum Jahresbeginn 2026 in Kraft treten.

Kern der Reform ist die Erhöhung der Wertgrenze für die sachliche Zuständigkeit der Amtsgerichte von bislang 5.000 € auf 10.000 € (§ 23 Nr. 1 GVG). Das Ziel ist u.a. eine Stärkung und somit Aufwertung der Amtsgerichte in Zivilverfahren.

RA-MICRO bereitet die erforderlichen Softwareanpassungen vor, um die neuen gesetzlichen Regelungen automatisch zu berücksichtigen. Im Bereich Akten werden die Streitwertgrenzen für die gerichtliche Zuständigkeit aktualisiert und in der Programmlogik hinterlegt.

Auch im Bereich Mahnverfahren werden die Änderungen umgesetzt. Insbesondere werden bei Mahnbescheid-Anträgen die zuständigen Abgabegerichte für das streitige Verfahren angepasst.

Damit ist sichergestellt, dass RA-MICRO Anwender ab dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung rechtssicher mit den neuen gesetzlichen Vorgaben arbeiten können.

 

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