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Fristenüberprüfung auch zu Hause

von Raphael Szkola | 07.10.2024

OLG Dresden verlangt Überprüfung der Fristenberechnung auch im Home-Office und beim mobilen Arbeiten.

In einem aktuellen Beschluss vom 12. August 2024 (Az.: 4 U 862/24) stellte das OLG Dresden klar, dass Anwälte auch im Home-Office verpflichtet sind, die von ihren Kanzleimitarbeitern vorgenommene Fristberechnung eigenständig zu prüfen. Im vorliegenden Fall ging es um die versäumte Berufungsbegründungsfrist im Zusammenhang mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Der Kläger hatte beantragt, die versäumte Frist zu entschuldigen und die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren.

Die Kanzleikraft des Klägeranwalts hatte die Frist zur Berufungsbegründung falsch berechnet. Der Anwalt hatte die Berufungsbegründung während seines Home-Office-Aufenthalts vorbereitet, ohne die Fristberechnung zu überprüfen. Dies führte zur Versäumung der Frist, da ihm die papiergebundene Handakte nicht vorlag. Die Berufungsbegründung wurde erst nach seinem Urlaub eingereicht, was zur Unzulässigkeit der Berufung führte. Das Gericht stellte fest, dass eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht gewährt werden kann, wenn ein Anwalt seine Pflicht zur Fristenkontrolle verletzt.

Diese Pflicht besteht auch dann, wenn der Rechtsanwalt die fristgebundene Verfahrenshandlung im Wege der Tele,- oder Fernarbeit erstellt. Er hat in diesen Fällen dafür Sorge zu tragen, dass ihm dabei entweder die Papierhandakte vorliegt oder diese in eine elektronische Form übertragen wird, auf die er auch von auswärts zugreifen kann.“OLG Dresden, Beschl. v. 12.08.2024 – Az. 4 U 862/24. 

Das OLG Dresden betonte die Eigenverantwortung der Anwälte für die Fristwahrung. Trotz der organisatorischen Vorkehrungen in der Kanzlei entbindet dies den Anwalt nicht von der Pflicht, die korrekte Eintragung der Fristen eigenständig zu überprüfen.

Dieser Beschluss verdeutlicht einmal mehr die Anforderungen, die an die Fristenkontrolle von Rechtsanwälten gestellt werden, insbesondere in Zeiten von Home-Office und mobilen Arbeitsformen.

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