von RA Florian Jäckel | 22.03.2023
Die E-Rechnungsverordnung Mecklenburg-Vorpommern verpflichtet ab dem 01.04.2023 Auftragnehmer der öffentlichen Hand zur E-Rechnung im Format XRechnung.
Für öffentliche Aufträge ist auf Bundesebene sowie in einzelnen Bundesländern wie zum Beispiel Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen oder Schleswig-Holstein die E-Rechnung bereits verpflichtend. Auch in Mecklenburg-Vorpommern sind die öffentlichen Auftraggeber seit Juni 2021 verpflichtet, elektronische Rechnungen anzunehmen. Nun sind ab dem 1. April 2023 die Auftragnehmer an der Reihe. Dies betrifft auch Rechtsanwälte, Notare und andere Rechtsdienstleister, die gegenüber der öffentlichen Hand Dienstleistungen erbringen.
Im Unterschied zu einigen anderen Bundesländern werden dabei keine Ausnahmen bei geringen Beträgen oder kommunalen Auftraggebern gemacht. Rechnungsstellende müssen gegenüber sämtlichen öffentlichen Auftraggebern in Mecklenburg-Vorpommern unabhängig vom Auftragswert E-Rechnungen stellen.
Die Rechnung ist in einem strukturierten elektronischen Format (XML) auszustellen, zu übermitteln und zu empfangen, welches die automatische und elektronische Verarbeitung der Rechnung ermöglicht. Das im RA-MICRO Modul Gebühren zur Verfügung stehende E-Rechnungsformat XRechnung erfüllt diese Anforderungen und wird in der E-Rechnungsverordnung als Standard definiert.
Interessant dabei: Die E-Rechnungsverordnung definiert sogenannte hybride Formate ausdrücklich als ungeeignet. Der bei einigen Verwaltungen verbreiteten Vorliebe für das in ein PDF eingebettete Format ZUGFeRD wird damit konsequent eine Absage erteilt.
Eingereicht werden die E-Rechnungen über die Rechnungseingangsplattform des Landes Mecklenburg-Vorpommern, alternativ über PEPPOL. Dazu ist die Angabe einer sog. Leitweg-ID und ggf. einer zusätzlichen Bestellnummer verpflichtend.
Leitweg-ID und Bestellnummer können im RA-MICRO im Zuge der Rechnungserstellung angegeben werden. Das RA-MICRO Rechnungsprogramm speichert die erstellte XRechnung in der E-Akte, die XML kann anschließend auf die Rechnungseingangsplattform hochgeladen werden.