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64-Bit-Betriebssystem für beA

von RA Dr. Stefan Rinke | 23.03.2023

Ab 23.03.2023 ist für die beA-Nutzung ein 64-Bit-Betriebsysstem erforderlich.

Bereits letztes Jahr hat die BRAK die Umstellung der beA Client Security von 32 Bit auf 64 Bit Wortbreite vorgenommen. Damit konnten insbesondere auch größere Datenmengen über das beA versandt werden. Sowohl für die entsprechende Nutzung des beA als auch für den Einsatz von RA-MICRO ist seit Jahreswechsel ein 64-Bit-Betriebssystem die Voraussetzung.

Nach einer Übergangszeit unterstützt die BRAK ab heute keine 32-Bit-Betriebssysteme für die beA-Nutzung mehr:

„Mit Bereitstellung der beA-Version 3.17 endet der Übergangszeitraum zur Umstellung der Basiskomponente der beA Client Security auf die Version 3.3. Nutzer des Betriebssystems Windows müssen nun auf die Version 3.3 umstellen, sofern noch nicht geschehen, um die beA-Webanwendung weiter nutzen zu können. Ohne die beA-Version 3.17 ist dann keine beA-Anmeldung über die beA Client Security mehr möglich […].“Quelle: https://portal.beasupport.de/neuigkeiten

Die entsprechende Anpassung der Kanzleisoftware-Schnittstelle der BRAK ist in der aktuellen RA-MICRO Version 2023.03.004 eingepflegt. Bei Nachfragen zum Betriebssystem stehen der RA-MICRO Kanzleicheck sowie die RA-MICRO Vor-Ort-Partner zur Verfügung.

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