von Esther Lummert | 13.01.2025
E-Rechnung 2025: RA-MICRO unterstützt Kanzleien mit automatisierter Erkennung, sicherer Archivierung und nahtloser Verarbeitung aller elektronischen Rechnungen (E-Rechnungen).
Am 01.01.2025 sind neue, verbindliche Bestimmungen zur elektronischen Rechnung (E-Rechnung) in Kraft getreten. RA-MICRO unterstützt diese Vorgaben umfassend, sodass Kanzleien E-Rechnungen mit einem standardisierten Strukturdatensatz rechtskonform empfangen und verarbeiten können. Eingehende E-Rechnungen werden automatisch erkannt und können als solche weiterverarbeitet werden.
Speicherung und Sicherheit
Im Arbeitsablauf der Kanzlei wird der Posteingang in der Regel als zentrale „Poststelle“ genutzt. Damit landen alle Eingangsrechnungen zunächst in der E-Akte und werden zusätzlich in ihrem Originalformat an einem zentral definierten Speicherort abgelegt. RA-MICRO gewährleistet höchste Transparenz sowie eine sichere Archivierung Ihrer E-Rechnungen.
Verarbeitung in der Finanzbuchhaltung
Die Funktion „Eingangsrechnung erfassen“ (Fibu I) bzw. „Buchen – Eingangsrechnung erfassen“ (Fibu II) liest alle relevanten Daten wie Rechnungsnummer, Rechnungsbetrag, Rechnungsdatum und Fälligkeitsdatum, direkt aus dem Strukturdatensatz aus. Dadurch wird sichergestellt, dass alle benötigten Informationen direkt in die entsprechenden Buchungsmasken fließen und eine ordnungsgemäße Buchführung erfolgt. Anschließend kann die E-Rechnung nahtlos weiterverarbeitet und in der Buchhaltung verwendet werden.
Benutzerfreundliche Darstellung
In sämtlichen relevanten Modulen steht ein speziell entwickelter E-Rechnung Betrachter zur Verfügung. Dieser sorgt für eine übersichtliche und lesbare Aufbereitung der Strukturdatensätze, damit Kanzleimitarbeiter schnell und unkompliziert auf alle wichtigen Informationen zugreifen können.
Mit diesen Neuerungen bietet RA-MICRO eine rundum effiziente und gesetzeskonforme Bearbeitung elektronischer Eingangsrechnungen.