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Digitalisierung der Justiz

von RAin Andrea Brandenburg | 13.12.2023

Am 5. Dezember 2023 tagte die gemeinsame Kommission elektronischer Rechtsverkehr des EDV-Gerichtstages.

Anlässlich der Tagung der gemeinsamen Kommission elektronischer Rechtsverkehr in Berlin versammelten sich Vertreter der BRAK, der BNotK, des DAV, des BMJ, des SIV-ERV e.V. und der BLK IT-Standards sowie einzelne OLG/LG Präsidenten. Dabei haben sie sich zu verschiedenen Themen ausgetauscht und über weitere Entwicklungen und Maßnahmen lebhaft diskutiert.

Neben den aktuellen Entwicklungen zum beA und des EGVP wurde auch über den Stand des Digitalisierungsgesetzes berichtet. Die Justizminister der Länder hatten sich sowohl gegen die vom Bundestag beschlossenen Aufzeichnungsmöglichkeiten für erstinstanzliche Strafprozesse als auch für erweiterte Aufzeichnungsmöglichkeiten von Zivilprozessen ausgesprochen. Für beide Gesetzesvorhaben empfiehlt der Rechtsausschuss dem Bundesrat die Einberufung des Vermittlungsausschusses (Art. 77 Abs. 2 GG). Der Bundesrat wird sich in seinem Plenum am 15. Dezember 2023 mit den Vorhaben befassen.

Einen sehr lebendigen und praxisnahen Einblick gab der Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft in Brandenburg im Anschluss, als er die Ergebnisse des Tests der automatischen Transkription anhand einer nachgestellten virtuellen Gerichtsverhandlung per Video präsentierte.

Das BMJ stellte weitere Projekte des digitalen Rechtsstaates vor. Eines davon ist die digitale Rechtsantragstelle. Mit ihr soll den Bürgerinnen und Bürgern der Zugang zum Recht vereinfacht werden. Ein weiteres Projekt ist das zivilgerichtliche Online-Verfahren, mit dem neue digitale Rahmenbedingungen im Zivilprozess entwickelt und getestet werden. Ziel ist es, Rechtssuchende bei der gerichtlichen Geltendmachung ihrer Ansprüche in bürgerfreundlichen, durchgehend digital geführten Verfahren zu unterstützen.

In der gesamten Sitzung zeigte sich deutlich, dass alle Beteiligten das Thema Digitalisierung der Justiz nicht nur als sehr wichtig erachten, sondern an den weiteren Entwicklungen aktiv mitgestalten möchten. Denn das Thema betrifft nicht nur die Justiz allein, sondern alle Beteiligten des ERV, somit auch die Anwaltschaft.

Der EDV-Gerichtstag lädt darüber hinaus zusammen mit der Universität Ulm zu einer hybriden Veranstaltung am 15.12.2023 von 9.00 bis 14.00 Uhr ein. Thema: „Wie regulieren wir künstliche Intelligenz? Europäische und internationale Strategien und Konzepte aus der Perspektive der Justiz.“ Eine Anmeldung oder Registrierung ist nicht erforderlich. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

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