von RA Dr. Stefan Rinke | 16.08.2022
Nicht nur die Rechtspflege setzt auf IT-gestützte Abläufe, auch die Justiz wird digitaler.
Der Hauptgeschäftsführer der BRAK, RA Stephan Göcken, fordert in der jüngsten Ausgabe der NJW-aktuell einen „Digitalpakt nicht ohne Anwaltschaft“ und bezieht sich auf ambitionierte Projekte wie das BMJV für ein Online-Klagetool sowie das Grundsatzpapier der OLG-Präsidenten zur digitalen Zukunft der Rechtsprechung. Insgesamt 19 Pilotprojekte seien bereits auf dem Weg gebracht, wozu er festhält:
„Aus Sicht der Anwaltschaft wird die große Herausforderung sein, absehbare digitale Weiterentwicklungen so zu nutzen, dass am Ende weiterhin der durch die Verfassung garantierte Richter entscheidet. Das Problem bleibt das regulative Gesamtkonzept. Und ein solches braucht es, wenn es darum geht, bundeseinheitlich digitale Techniken in die Gerichtsverfahren einzuführen […] Die Anwaltschaft ist dabei auf Augenhöhe zu beteiligen, damit am Ende nicht doch der Richterbot steht“RA Stephan Göcken, NJW-aktuell 33/2022, S. 17
Ein positives Beispiel, wie die Verzahnung aller Organe der Rechtspflege gelingen kann, zeigt das Projekt „digitale richterschaft“. Das Forum bildet eine bundesweite Vernetzung von Richterinnen und Richtern aller Gerichtsbarkeiten und sucht ausdrücklich den Diskurs mit der Staatsanwaltschaft, dem Notariat, der Anwaltschaft, der freien Wirtschaft sowie Wissenschaft und Forschung.
Für das Gelingen wird aber auch der Austausch der Beteiligten untereinander wichtig sein. So forderte der Softwareindustrieverband Elektronischer Rechtsverkehr (SIV-ERV) jüngst die BRAK selbst auf, die anwaltliche Praxis mit der Unterstützung der Kanzleisoftwarehersteller nicht aus dem Auge zu verlieren. Auch hier soll der gesetzliche Auftrag der BRAK entsprechend fokussiert werden, womit sich am Ende der Kreis nach der Forderung nach einem verbindlichen und praktikablen Rahmen schließt.