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KI in der Kanzlei: Zwischen Effizienzpotenzial und klarer Verantwortung

von RECHTSANWÄLTIN UND SYNDIKUSRECHTSANWÄLTIN SIMONE KRÄMER | 02.04.2026

Der AI Act schafft klare Rahmenbedingungen für den Einsatz von KI in Kanzleien – und stellt neue Anforderungen an Qualifizierung, Kontrolle und Verantwortung.

Künstliche Intelligenz gewinnt in vielen Kanzleien zunehmend an Bedeutung,. Ob für die juristische Recherche, die Erstellung von Schriftsätzen oder die Strukturierung komplexer Sachverhalte – der Einsatz von KI wird mit erheblichen Effizienzgewinnen verbunden. Gleichzeitig rückt eine zentrale Frage zunehmend in den Fokus: Wer trägt die Verantwortung, wenn KI fehlerhafte Ergebnisse liefert?

Diese Frage ist keineswegs rein theoretischer Natur. In der juristischen Praxis, auch in Deutschland, wurden zuletzt Fälle bekannt, in denen Schriftsätze auf nicht existente Gerichtsentscheidungen oder fehlerhafte Fundstellen Bezug nahmen. Was auf den ersten Blick wie ein technisches Problem erscheinen mag, stellt tatsächlich einen haftungsrelevanten Sachverhalt dar. Aus anwaltlicher Sicht gilt unverändert: Inhalte, die in einem Schriftsatz verwendet werden, sind als eigene Leistung zu verantworten – unabhängig davon, ob sie durch KI generiert wurden oder nicht.

Damit rückt ein zentraler berufsrechtlicher Grundsatz wieder stärker in den Fokus. Die anwaltliche Verantwortung ist nicht delegierbar. § 43 BRAO verpflichtet zur gewissenhaften Berufsausübung; hierzu zählt insbesondere die sorgfältige inhaltliche Prüfung aller verwendeten Quellen und Argumentationen. KI kann diesen Prozess unterstützen, ihn jedoch nicht ersetzen. Insbesondere die sogenannte „Halluzination“ von KI-Systemen – also das Generieren plausibel klingender, tatsächlich jedoch nicht existenter Entscheidungen – stellt ein besonderes Risiko dar. Für die Praxis bedeutet das: Jede KI-generierte Fundstelle muss verifiziert werden, idealerweise durch Abgleich mit etablierten juristischen Datenbanken oder Primärquellen.

Zusätzliche Relevanz erhält dieses Thema durch die europäische KI-Verordnung (AI Act), die seit 2024 schrittweise Anwendung findet. Auch wenn Kanzleien in der Regel nicht als Anbieter, sondern als Betreiber von KI-Systemen agieren, ergeben sich hieraus konkrete Anforderungen. Besonders hervorzuheben ist die sogenannte Kompetenzpflicht nach Art. 4 AI Act. Danach müssen Organisationen sicherstellen, dass Mitarbeitende, die mit KI arbeiten, über ausreichende Kenntnisse verfügen. Diese Verpflichtung gilt bereits seit Februar 2025. Für Kanzleien bedeutet dies, dass der Einsatz von KI nicht mehr allein eine Frage der Effizienz ist, sondern auch organisatorisch und rechtlich eingebettet werden muss.

In Kanzleien zeigt sich derzeit ein uneinheitliches Bild im Umgang mit KI. Während einige Kanzleien den Einsatz von KI aus Vorsicht vollständig vermeiden, nutzen andere entsprechende Tools bereits intensiv – allerdings häufig ohne klare interne Leitlinien. Beide Ansätze erweisen sich als nicht ausreichend. Eine pauschale Ablehnung verhindert die Nutzung erheblicher Effizienzpotenziale, während ein unstrukturierter Einsatz das Risiko systematischer Fehler deutlich erhöht.

Vor diesem Hintergrund gewinnt die strukturierte Integration von KI in den Kanzleialltag an Bedeutung. Entscheidend ist, KI nicht isoliert als „Tool“ zu betrachten, sondern als Bestandteil eines kontrollierten Arbeitsprozesses zu verstehen. Dazu gehört insbesondere die Festlegung, in welchen Bereichen KI sinnvoll eingesetzt werden kann, wie Ergebnisse überprüft werden und wie mit sensiblen Daten umzugehen ist. Ebenso wichtig ist die Qualifizierung der Mitarbeitenden, um typische Fehlerquellen zu erkennen und ein realistisches Verständnis für die Grenzen der Technologie zu entwickeln.

Im Bereich der juristischen Recherche und Texterstellung wird besonders deutlich, wie wichtig eine solche Struktur ist. Während generische KI-Anwendungen häufig nicht zuverlässig zwischen verlässlichen und nicht existenten Quellen unterscheiden, bieten spezialisierte Systeme, die auf geprüften juristischen Daten basieren, einen deutlich höheren Grad an Sicherheit. Hier setzen Lösungen wie der JURA KI Assistent an, die darauf ausgelegt sind, KI-gestützte Arbeitsprozesse in der Kanzlei mit verlässlichen Datenquellen zu verbinden und so das Risiko fehlerhafter Ergebnisse zu reduzieren.

Der Einsatz von KI in der Kanzlei ist damit kein rein technisches Thema mehr. Vielmehr bemüht er zentrale Fragen der Berufspflichten, der Haftung und der Kanzleiorganisation. Entscheidend ist weniger, ob KI eingesetzt wird, sondern ob ihr Einsatz fachlich abgesichert und strukturiert erfolgt. Denn auch im digitalen Kanzleialltag gilt unverändert: Die Verantwortung für das Ergebnis bleibt beim Anwalt.

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