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Notariat/Formulare – Zentrales Vorsorgeregister: Meldungen mit Aktennummer

von RAin Tessa Kähne | 27.05.2025

Neu: 

Für die Erstellung einer Meldung zum Zentralen Vorsorgeregister wurde eine Verbindung zwischen Urkunden- und Aktennummer geschaffen.  

Zweck: 

Es ist damit nunmehr möglich eine Meldung ausschließlich aktenbezogen zu erstellen. 

Funktion: 

Die Erstellung einer Nachricht zum Zentralen Vorsorgeregister kann ausschließlich unter Verwendung einer Aktennummer erfolgen bzw. wird die Aktennummer automatisch übernommen, wenn diese mit der Eingabe der Urkundennummer in der Urkundenliste erfasst wurde. 

- Urkunden, die aufgrund ihrer Eigenart unter Form als “notariell beurkundet” oder “notariell beglaubigt” zu kennzeichnen sind, muss zwingend im Feld Urkundennummer eine solche erfasst werden.  

Sofern diese bereits in der Urkundenliste hinterlegt wurde, werden die Beteiligten und die ggf. erfasste Aktennummer aus diesem Eintrag übernommen.  

Ist die Urkunde noch nicht erfasst, müssen die Beteiligten manuell eingetragen werden. 

- Erklärungen, die nicht auf einer Urkunde des Notariats beruhen und bei denen die Form privatschriftliche Verfügung” oder “keine Angabe” gewählt wurde, kann die Erstellung der ZVR-Meldung ausschließlich über die Eingabe der Aktennummer erfolgen.  

In diesen Fällen kann der Vorsorgende aus den Aktenbeteiligten ausgewählt und übernommen werden: 

Aktenbeteiligte, die nicht als Vorsorgender ausgewählt wurden, werden auf der Karteikarte Bevollmächtigter/Betreuer vorgeschlagen. Dort kann diesen die entsprechende Rolle zugeordnet werden oder sie können an dieser Stelle entfernt werden. 

Nach der Speicherung wird die erstellte Anzeige zum Zentralen Vorsorgeregister in der Übersicht mit Urkunden- und/oder Aktennummer zur weiteren Verwendung angezeigt: 

Verfügbar ab Version 2025.05.003

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