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Zukunft des Verkehrsrechts aktiv mitgestaltet

von RA und Syndikusrechtsanwalt Jan Lehniger | 08.02.2024

Wichtige Impulse vom 62. Verkehrsgerichtstag in Goslar

Der 62. Verkehrsgerichtstag in Goslar, gekennzeichnet durch seine malerische Umgebung und ausgezeichnete Netzwerkmöglichkeiten, war ein bedeutendes Forum für tiefgreifende Diskussionen im Verkehrsrecht. Ein besonderes Thema hatte sich der Arbeitskreis VI gesetzt, an dem der Autor selbst mitgewirkt hat. Der Arbeitskreis beschäftigte sich mit "Vorschaden und Schadensgutachten" und betonte die Notwendigkeit einer transparenten und nachvollziehbaren Schadensbewertung. Eine klare Kennzeichnung von Vorschäden in Gutachten und eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen Gutachtern und Versicherungen waren zentrale Empfehlungen, die auf die wachsende Komplexität und technologische Entwicklung in der Schadensregulierung eingingen. Zugleich wurde die Bedeutung der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes betont, wonach dem Tatrichter deutlich mehr Spielraum als bisher bei der Bemessung des Schadens im Rahmen von § 287 ZPO eingeräumt wurde, wenn eine Darstellung des Vorschadens „bis zur letzten Schraube“ durch den Anspruchsteller nicht erfolgen konnte.

Neben diesen Ergebnissen wurden auch in anderen Arbeitskreisen wichtige Themen behandelt. Arbeitskreis I empfahl die Erweiterung der Einziehungsmöglichkeiten von Täterfahrzeugen bei Trunkenheitsfahrten. Arbeitskreis II hob die Notwendigkeit einer angemessenen Anerkennung und Kompensation für Unfallopfer hervor, die Haushaltsaufgaben nicht mehr erledigen können. Dabei sollen Erleichterungen durch den technischen Fortschritt bei der Ermittlung des Schadensumfanges berücksichtigt werden. Arbeitskreis III konzentrierte sich auf Fahreignungsgutachten und deren Überprüfung durch die Fahrerlaubnisbehörde, während Arbeitskreis IV die rechtlichen und ethischen Fragen der Behördentäuschung und des Punktehandels untersuchte. Arbeitskreis V befasste sich mit der Problematik der Unfallflucht und sprach sich gegen eine Fahrerlaubnisentziehung bei Sachschäden aus. Ebenso solle die Mitwirkungspflicht durch elektronische Übermittlung der Informationen an eine einzurichtende Meldestelle erfüllt werden können. In Arbeitskreis VII standen die Sicherheit und rechtlichen Aspekte von „Multimodalen Reisen“ im Fokus, und Arbeitskreis VIII diskutierte die Gefährdungshaftung des Reeders für Drittschäden.

Diese vielfältigen Themen verdeutlichen die Herausforderungen und die Bedeutung des Verkehrsgerichtstages als Plattform zur Diskussion und Entwicklung von Lösungsansätzen im Bereich des Verkehrsrechts. Der 62. Verkehrsgerichtstag bot eine wertvolle Gelegenheit zum Austausch von Expertenwissen und trug zur Entwicklung von Empfehlungen bei, die das Verkehrsrecht in Deutschland prägen könnten.

Weitere Informationen zu den Ergebnissen des Arbeitskreises VI und des gesamten Verkehrsgerichtstages finden Sie hier.

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