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Umfrageergebnisse der BRAK belegen steigende Praxisrelevanz von Videogerichtsverhandlungen

von RA Dr. Stefan Rinke | 23.08.2021

In mittlerweile drei Umfragen hat die BRAK zusammen mit der Anwaltschaft die Fortschritte von Videogerichtsverhandlungen in der Praxis eruiert.

Die langfristig angelegten Erhebungen der BRAK zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den anwaltlichen Berufsstand gaben spannende Einblicke in die Aufstellung der Gerichte hinsichtlich Videogerichtsverhandlungen. Durch die mittlerweile dritte Umfrage ergibt sich ein interessantes Abbild auch in Bezug auf die Entwicklung seit letztem Jahr.

In immerhin 12 % der benannten Fälle wurden Gerichtsverhandlungen allein von Amts wegen per Video angeordnet. Dieser Prozentsatz ist im Hinblick darauf zu gewichten, dass die meisten Verfahrensordnungen eine solche Anordnung als unanfechtbar einstufen (vgl. für den Zivilprozess § 128a Abs. 3 S. 2 ZPO) und diese damit für die Berufspraxis erheblich an Relevanz gewinnt. Immerhin schon 28 % und damit fast 1/3 der Befragten gaben zudem an, entsprechende Anträge zu stellen, wobei 93,51 % der Teilnehmer damit Erfolg hatten.

Alle Kennzahlen zeigen eine stark steigende Tendenz, da im Vergleich zu den BRAK-Umfragen aus dem Vorjahr deutlich wachsender Zuspruch aus dem Bereich kam. Das Abbild aus der Praxis deckt sich auch mit den Auswertungen aus tausenden sog. Diesel-Verfahren, die ebenfalls einen breiten Querschnitt aus der bundesdeutschen Spruchkörperpraxis zu Videogerichtsverhandlungen gaben und eine ähnliche Tendenz abbildeten.

Übrigens: Während in Kanzleien mit mehr als 20 Rechtsanwälten immerhin 65,35 % per Video verhandlungsbereit sind, pendelt sich die Bereitschaft bei Einzelanwälte bei 38 % ein. An dieser Stelle sei der Hinweis erlaubt, dass vOffice ein für anwaltliche Berufsträger kostenfreies Produkt ist, unabhängig von Kanzleigröße oder -ausrichtung.

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