von Raphael Szkola | 17.01.2024
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat umfassende Reformvorschläge zur Modernisierung des Strafprozessrechts vorgelegt.
Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung steht auch die deutsche Strafjustiz vor bedeutenden Veränderungen. Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat in diesem Kontext eine Reihe von Reformvorschlägen vorgelegt, die darauf abzielen, das Strafprozessrecht an die neuen digitalen Realitäten anzupassen. Im Folgenden werden einige zentrale Aspekte dieser Reformvorschläge vorgestellt.
Ein zentraler Punkt ist die bundesweit einheitliche elektronische Aktenführung im Strafverfahren, die bis 2026 verpflichtend werden soll. Die BRAK betont die Notwendigkeit klarer Strukturen und chronologischer Ordnung sowie die Integration digital kopierbarer Beweismittel in die Akten. Nach Anklageerhebung soll die Aktenführung ausschließlich beim Gericht liegen, wobei das Akteneinsichtsrecht der Verteidigung gestärkt werden muss.
Die BRAK schlägt zudem die Einführung einer "Live-Akte" vor, eine jederzeit zugängliche elektronische Akte im virtuellen Raum, die es Verfahrensbeteiligten ermöglicht, schnell neue Aktenbestandteile einzusehen. Technische Vorkehrungen sollen es erlauben, bestimmte Inhalte selektiv freizugeben, um die Ermittlungstaktik zu schützen und die Akteneinsicht gegebenenfalls zu beschränken.
Ebenfalls wird eine Neufassung des § 110 StPO seitens der BRAK vorgeschlagen, um die Prozesse bei der Durchsicht elektronischer Medien zu modernisieren. Die BRAK sieht an der Stelle dringenden Regelungsbedarf, da die aktuelle Gesetzeslage den Herausforderungen der Digitalisierung sowie der Praxis der oft umfassenden und unbeschränkten Durchsicht elektronischer Speichermedien nicht mehr gerecht wird. Die derzeitigen Regelungen stehen im Konflikt mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, insbesondere angesichts der großen Datenmengen und der dabei entstehenden Zufallsfunde. Die BRAK schlägt daher eine Anpassung der Prozesse zur Sicherstellung einer verhältnismäßigen Datenerfassung vor.
Die BRAK macht in Ihrer Stellungnahme auch auf den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) in der Strafprozessordnung aufmerksam. Zwar gibt es aktuell hierzu keine rechtliche Grundlage, aber es wird erwartet, dass KI zukünftig im Strafverfahren genutzt wird. In der IT-Forensik, besonders in Wirtschaftsstrafverfahren, könnte KI zur effizienteren Strukturierung großer Datenmengen beitragen. Bei einer zukünftigen Zulassung von KI-Techniken im Strafverfahren sollten laut der BRAK strenge Vorgaben für deren Einsatz festgelegt werden, insbesondere hinsichtlich Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Dabei wird betont, dass die Überprüfbarkeit der KI-Systeme sowie die Unabhängigkeit richterlicher Entscheidungen von KI-Ergebnissen gewährleistet sein müssen.
Abschließend fordert die BRAK eine Anpassung der Gebührenordnung an die digitale Realität, insbesondere bezüglich der Verarbeitung von Scans und elektronischen Dokumenten.
Die vollständige Stellungnahme können Sie hier lesen.