von RAin Andrea Brandenburg | 25.11.2022
Die diesjährige Konferenz fand am 11. November in Hannover statt. Diesmal unter dem Motto „Digitalisierung – Rekonstruktion – Zugang zur Verteidigung“.
Die von der BRAK gemeinsam mit dem Institut für Prozess- und Anwaltsrecht der Leibniz Universität Hannover organisierte Konferenz zeigte unterschiedliche Aspekte der Digitalisierung und Rekonstruktion des Strafprozesses auf und beleuchtete dabei insbesondere die Rolle der Strafverteidigerin und des Strafverteidigers. Wie auch auf den vergangenen vier Konferenzen wurden die verschiedenen Themen von erfahrenen Referentinnen und Referenten vorgetragen. Besonders plastisch und ergreifend berichtete Prof. Dr. Bertram Schmitt, Richter am Internationalen Strafgerichtshof in Den Hag über seine Erfahrungen mit digitalen Hauptverhandlungen einschließlich digitaler Zeugenvernehmungen. Im Verlauf des Tages folgten viele weitere spannende Vorträge und Diskussionen. Dabei ging es um Fragen des Zugangs zum Recht durch Pflichtverteidigung, technische Möglichkeiten einer digitalen Verhandlung unter Berücksichtigung des Öffentlichkeitsgrundsatzes, Akteneinsicht im digitalen Zeitalter sowie um die Rekonstruktion von Verhandlungen in Bezug auf den Strafprozess und den Zivilprozess.
Parallel dazu bereitet das Bundesjustizministerium in Berlin gerade einen Gesetzentwurf zur Dokumentation der Hauptverhandlung im Strafverfahren vor. Der Entwurf trägt den Namen „Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz“ und sieht vor, dass die gesamte Hauptverhandlung, die erstinstanzlich vor dem Oberlandesgericht oder dem Landgericht stattfindet, in Zukunft in Bild und Ton aufgezeichnet werden muss. Hierbei soll die Tonaufzeichnung per Spracherkennung automatisch als Text übernommen werden. Das bedeutet, dass etwa 600 Gerichtssäle mit der entsprechenden Technik bis 2030 ausgestattet werden müssen.