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Keine Hinweispflicht mehr auf Europäische Plattform für Online-Streitbeilegung

von Wolfgang Lompe | 19.08.2025

Die Europäische Plattform für Online-Streitbeilegung wurde zum 20. Juli 2025 endgültig eingestellt.

Die Europäische Plattform für Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) war im Jahr 2016 eingeführt worden, um Verbrauchern und Unternehmen eine alternative Möglichkeit zur außergerichtlichen Klärung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit Online-Käufen und -Dienstleistungen durch die Weitergabe an bestimmte Schiedsstellen zu geben. Die Erwartungen an die OS-Plattform erfüllten sich jedoch nicht. Nur sehr wenige Verbraucher machten in den letzten Jahren von dem Angebot Gebrauch.

Mit der Abschaltung zum 20. Juli 2025 entfiel auch die Hinweispflicht auf die Streitbeilegungs-Plattform. Zuvor waren alle Unternehmen, die auf elektronischem Wege mit Verbraucherinnen und Verbrauchern Dienstleistungs- oder Kaufverträge schlossen – darunter auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bei Online-Dienstleistungsverträgen mit Mandanten –, verpflichtet, auf ihren Websites einen Link zur OS-Plattform bereitzustellen.

Weiterführender Link: 

Verordnung (EU) 2024/3228 (Einstellung der OS-Plattform)

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