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Homeoffice & flexible Arbeitszeiten rechtssicher gestalten

von Lisa Ritter | 11.03.2025

Die Arbeitswelt wandelt sich – auch in Kanzleien. Moderne Arbeitsmodelle gewinnen an Bedeutung. Doch welche rechtlichen Rahmenbedingungen müssen beachtet werden? 

Die Digitalisierung und der Wandel der Arbeitswelt haben auch in Anwaltskanzleien neue Erwartungen der Fachkräfte an die Arbeitszeitgestaltung und die Wahl des Arbeitsortes geschaffen. Mitarbeiter wünschen sich zunehmend flexible Arbeitszeiten und die Möglichkeit, im Homeoffice zu arbeiten. Doch welche Modelle stehen zur Verfügung, und welche arbeitsrechtlichen Vorgaben sind zu beachten?

Flexible Arbeitszeitmodelle in der Kanzlei

1. Gleitzeit: Hier können Mitarbeiter ihre Arbeitszeiten innerhalb eines festgelegten Rahmens flexibel gestalten. Dies bietet eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Allerdings muss die tägliche Höchstarbeitszeit gemäß Arbeitszeitgesetz (ArbZG) beachtet werden.

2. Vertrauensarbeitszeit: Bei diesem Modell wird auf die Kontrolle der Arbeitszeit verzichtet. Mitarbeiter organisieren ihre Arbeitszeiten eigenverantwortlich. Arbeitgeber müssen dennoch sicherstellen, dass gesetzliche Arbeitszeitgrenzen eingehalten und Arbeitszeiten erfasst werden – insbesondere nach dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts zur Arbeitszeiterfassung (BAG, Beschl. v. 13.09.2022 – Az. 1 ABR 22/21).

3. Teilzeitmodelle: Kanzleien können Mitarbeitern verschiedene Teilzeitmodelle anbieten, z. B. reduzierte Wochenstunden oder eine 4-Tage-Woche. Dabei sind insbesondere das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) sowie das Diskriminierungsverbot bei der Vergabe von Arbeitszeiten (§ 4 Abs. 1 TzBfG) zu beachten.

4. Jahresarbeitszeitkonten: Hier wird die Gesamtarbeitszeit über einen längeren Zeitraum verteilt. Phasen mit mehr oder weniger Arbeit können ausgeglichen werden. Dieses Modell eignet sich besonders für Kanzleien mit schwankender Arbeitsauslastung.

Homeoffice und Remote Work  

Das Arbeiten von zu Hause ist längst keine Ausnahme mehr. Allerdings besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Homeoffice. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen Homeoffice-Vereinbarungen individuell regeln. Wichtige Punkte sind:

Arbeitsvertragliche Regelung: Homeoffice sollte schriftlich im Arbeitsvertrag oder in einer Zusatzvereinbarung geregelt werden. Dazu gehören Arbeitszeiten, Erreichbarkeit und Ausstattung.

• Datenschutz und Verschwiegenheit: Da in Kanzleien mit sensiblen Daten gearbeitet wird, müssen klare Vorgaben zum Datenschutz bestehen. Die Nutzung verschlüsselter Verbindungen und gesicherter Kanzlei-IT ist essenziell.

Arbeitsschutz: Auch im Homeoffice gelten Arbeitsschutzvorgaben. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass der Arbeitsplatz ergonomisch und sicher ist. Eine Gefährdungsbeurteilung kann erforderlich sein.

Kostenübernahme: Es sollte festgelegt werden, wer für technische Ausstattung, Internetkosten oder Bürobedarf aufkommt.

Rechtliche Rahmenbedingungen und aktuelle Entwicklungen

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) setzt klare Grenzen für flexible Arbeitszeiten: Die tägliche Arbeitszeit darf grundsätzlich acht Stunden nicht überschreiten, mit Ausnahmen bis zehn Stunden. Zudem müssen Ruhezeiten eingehalten werden.

Ein weiteres zentrales Thema ist die Arbeitszeiterfassung. Die Pflicht zur Einführung eines Systems zur Arbeitszeiterfassung beschränkt sich nicht darauf, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmern ein solches System zur freigestellten Nutzung zur Verfügung stellt. Vielmehr ist der Arbeitgeber verpflichtet, von dem System tatsächlich Gebrauch zu machen. Dies betrifft auch flexible Modelle und Homeoffice-Regelungen.

Die Homeoffice-Pflicht während der Corona-Pandemie hat viele Kanzleien zu neuen Arbeitsweisen gezwungen. Auch wenn diese Pflicht entfallen ist, bleibt Homeoffice für viele Kanzleien in Zeiten des Fachkräftemangels ein wichtiges Thema. Arbeitgeber sollten daher langfristige Regelungen schaffen, um Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Fazit

Flexible Arbeitszeitmodelle und Homeoffice bieten Rechtsanwälten als Arbeitgebern zahlreiche Vorteile: Zufriedene Mitarbeiter, höhere Produktivität und bessere Work-Life-Balance. Gleichzeitig müssen arbeitsrechtliche Vorgaben wie das Arbeitszeitgesetz, Datenschutz und Arbeitsschutz beachtet werden. Eine klare vertragliche Regelung sorgt für Transparenz und schützt sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Wer die Weichen frühzeitig stellt, bleibt als moderner Arbeitgeber attraktiv und wettbewerbsfähig.

 

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