von RAin Andrea Brandenburg | 23.11.2022
Zum Jahreswechsel gibt der Software Industrieverband Elektronischer Rechtsverkehr (SIV-ERV) zusammen mit der BRAK wichtige Information
In einer ersten gemeinsamen Erklärung haben der SIV-ERV e.V. und die BRAK die Anwaltschaft nochmals bundesweit auf die Umstellung der neuen beA-Karten nebst Signaturverfahren zum Jahreswechsel aufmerksam gemacht. Dabei wird nochmals auf die Umstellung der BNotK hin zur Fernsignatur eingegangen sowie weitere Alternativen aufgezeigt, wie mit Hilfe von Signaturkarten anderer Anbieter qualifiziert elektronisch signiert sowie auch mit einfacher Signatur versendet werden kann.
Die BRAK hat das Schreiben als Sondernewsletter 14/2022 am 22.11.2022 veröffentlicht.