von Raphael Szkola | 07.03.2023
Am 27.02. fand ein weiteres Online-Treffen des EDV-Gerichtstages zum Thema Videoverhandlung statt.
Zentraler Gegenstand der Online-Veranstaltung war der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten des Bundesministeriums der Justiz vom 23. November 2022. Diskutiert wurde damit in erster Linie die Neufassung des § 128a ZPO.
Moderatorin und Richterin am Amtsgericht Essen sowie Vorstandsmitglied des Deutschen EDV-Gerichtstages e.V. Frau Isabelle Biallaß gab zunächst einen Überblick zu dem Referentenentwurf und dessen Bewertung durch den EDV-GT. Die Stellungnahme des EDV-GT sieht die jeweiligen Änderungen des § 128a ZPO als grundsätzlich begrüßenswert an, enthält jedoch auch Verbesserungsvorschläge hinsichtlich einiger vermeintlicher Ungereimtheiten im Entwurf. Insbesondere wird dabei die niedrigschwellige Identitätsprüfung der Antragsteller per Video-Ident sowie die im Regelungsvorschlag fehlende Möglichkeit zur digitalen Partizipation der Gerichtsöffentlichkeit moniert. Auch zur Durchführung des Verhandlungsprotokolls sind Anregungen formuliert.
Zu den Schwächen des Video-Ident Verfahrens referierte Herr Müller vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und Herr Prof. Dr. Wilfried Bernhardt, Staatssekretär im Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Europa a.D., Rechtsanwalt, Vorstandsmitglied des Deutschen EDV-Gerichtstages e.V., diskutierte die Möglichkeiten zur Schaffung einer digitalen Gerichtsöffentlichkeit. Des Weiteren gab Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Lemke, Vizepräsident der BRAK, eine Bewertung des Referentenentwurfs aus Anwaltssicht und Prof. Dr. Ralf Köbler, Präsident des Landgerichts Darmstadt, Vorstandsmitglied des Deutschen EDV-Gerichtstages e.V. zeigte Alternative Überlegungen zur Neuregelung der Videoverhandlung im Zivilprozess. Anschließend fand eine rege Diskussion mit den Teilnehmern statt.