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Erhöhung der Anwaltsgebühren

von RA Dr. Stefan Rinke | 10.06.2024

Bundesjustizminister stellt auf dem Deutschen Anwaltstag 2024 Erhöhung der Anwaltsgebühren vor.

Die Anwaltschaft erlebt nicht oft die Anhebung ihrer Vergütungsgebühren. Die letzte RVG-Anpassung erfolgte durch das Kostenrechtsänderungsgesetz (KostRÄG) im Jahr 2021, davor dauerte es acht Jahre für eine Anpassung. Schon lange fordern daher die BRAK und der DAV mehr Regelmäßigkeit bei der Anpassung der gesetzlichen Gebührenbemessung.

Auf dem Deutschen Anwaltstag 2024 kündigte Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann nun im Rahmen der offiziellen Eröffnungsveranstaltung unter anderem die Erhöhung der Anwaltsgebühren an. Angepasst werden sollen das RVG, GKG, GNotKG sowie das JVEG. Geplant sei eine Erhöhung von etwa 6 Prozent, bei Festgebühren 9 Prozent.

In diesem Zusammenhang muss aber auch die geplante Änderung für die Zivilgerichtsbarkeit betrachtet werden. Nach einem bereits vorliegenden Regierungsentwurf soll der Zuständigkeitsstreitwert von 5.000 Euro auf 8.000 Euro angehoben werden. Damit würden mehr Streitigkeiten in die Zuständigkeit der Amtsgerichte fallen, wo der Vertretungszwang entfällt.

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