von RA und Syndikusrechtsanwalt Jan Lehniger | 21.06.2023
Mit einem Impulsvortrag zur Künstlichen Intelligenz im Rechtswesen setzte Herr RA Dr. Becker ein Highlight der Anwaltsmesse.
Der Deutsche Anwaltstag 2023 ist am vergangenen Freitag, 16. Juni, zu Ende gegangen. Mit zahlreichen Online- und Präsenzveranstaltungen gemäß dem diesjährigen Motto „Mit Recht nachhaltig“ gab es Anlass nach vorne zu schauen und sich mit anderen zu vernetzen. Nachhaltig und somit zukunftsfähig war insbesondere auch der Impulsvortrag von RA Dr. Peter Becker, Gründer und Software-Architekt des marktführenden Kanzleisoftware-Herstellers in Deutschland, der ausführlich über die zukünftige Rolle der KI in der juristischen Praxis ausführte.
"Es gibt ein klares Vorher und Nachher in Bezug auf die Nutzung der KI", betonte Dr. Becker, der KI ständig in seiner Arbeit einsetzt und sein Unternehmen dazu nutzt, KI-Lösungen für Rechtsanwälte zu entwickeln. Er unterstrich, dass das ultimative Ziel darin besteht, KI in allen Bereichen einzusetzen. RA Dr. Becker ist der Ansicht, dass die Nutzung von KI generell ein evolutionärer Vorteil ist, der allen Nutzern und den damit arbeitenden Unternehmen zugutekommen wird. Unter Bezugnahme auf Sokrates hob er die Wichtigkeit des Lernens von der Technologie hervor: "Der Kluge lernt von allem und jedem. Der Mittelmäßige lernt von seinen eigenen Erfahrungen. Der Dumme weiß alles besser."
RA Dr. Beckers Vortrag betonte nicht nur die entscheidende Rolle der KI in der Zukunft des Rechtsberufs, sondern stellte auch die innovativen Anwendungen vor, die dabei helfen könnten, dieses Zukunftsbild zu realisieren. Zu den vorgestellten Anwendungen gehörten "Anonymer", ein kostenloses Tool zur Anonymisierung von Urteilen, "Stylist", das den Schreibstil des Benutzers lernt und "Analyser", das die Rechtsprechung in eigenen Dokumenten analysiert.
RA Dr. Becker verdeutlichte, dass KI kein Wissen im traditionellen Sinne besitzt, sondern Antworten generiert und Strategien entwirft. Auf der von ihm eigens entwickelten Plattform Jura-Al wurden zudem eine Reihe von KI-Anwendungen entwickelt, die sich derzeit in der Beta-Phase befinden. Interessenten können diese Anwendungen per E-Mail an beta@jura-ai.de anfordern. Jura-Al nutzt reale Rechtsprechungen, im Gegensatz zu den bisher erzeugten Phantasie-Zitaten. Die derzeitige Zeichenbegrenzung liegt bei 4.000 Zeichen, doch es wird erwartet, dass diese bald auf 8.000 erweitert wird und in Zukunft sogar bis zu 32.000 Zeichen verarbeitet werden können.
Übrigens: Der vorliegende News-Artikel wurde unter Zuhilfenahme von ChatGPT-4 verfasst, wobei der Autor die entsprechenden Informationen und den Prompt dazu geliefert hat. So ist KI in der täglichen Anwaltspraxis bereits jetzt eine reale und effektive Unterstützung. Und sicherlich wird er auch die Themen des nächsten Anwaltstages bestimmen, wenn sich die deutsche Anwaltschaft dann in Bielefeld und online versammelt – save the date – vom 5. bis 7. Juni 2024.