von Lisa Ritter | 31.07.2025
Mehr Gehaltstransparenz kommt und das betrifft auch Kanzleien. Wer als Arbeitgeber vorbereitet ist, vermeidet nicht nur rechtliche Risiken, sondern steigert auch seine Attraktivität im Wettbewerb um Fachkräfte.
Rechtslage bisher: Was regelt das Entgelttransparenzgesetz?
Seit dem 06.07.2017 gilt in Deutschland das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG). Sein Kernanliegen: Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten haben seither einen individuellen Auskunftsanspruch. Sie können erfahren, nach welchen Kriterien ihre Tätigkeit vergütet wird und wie hoch das durchschnittliche Bruttoentgelt vergleichbarer Kollegen des anderen Geschlechts ist.
Für größere Unternehmen ab 500 Mitarbeitern gelten zusätzliche Pflichten wie interne Prüfverfahren und Berichtspflichten im Lagebericht.
Kanzleien, die bislang unter diesen Schwellenwerten lagen, hatten mit diesen Regelungen in der Regel kaum Berührung. Doch das wird sich ändern, denn die neuen Vorschriften sollen künftig für alle Arbeitgeber gelten – unabhängig von der Betriebsgröße.
Was ändert sich?
Die EU‑Lohntransparenzrichtlinie (EU 2023/970) muss bis Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag bereits angekündigt, das EntgTranspG entsprechend anzupassen. Die wichtigsten geplanten Neuerungen sind:
• Auskunft schon vor Arbeitsbeginn: Arbeitgeber sollen künftig Bewerberinnen und Bewerbern Informationen zu Gehaltsspannen oder Vergütungskriterien geben müssen.
• Erweiterte Transparenzpflichten: Beschäftigte erhalten regelmäßig Informationen über ihr individuelles Entgelt und die Medianvergütung in vergleichbaren Positionen.
• Beweislastumkehr: Im Streitfall muss der Arbeitgeber nachweisen, dass keine Diskriminierung vorliegt.
• Sanktionen: Bei Verstößen drohen künftig Bußgelder und Schadensersatzforderungen.
Selbst wenn noch keine gesetzliche Umsetzung erfolgt ist, lohnt es sich, bereits jetzt Strukturen zu schaffen.
Praxis-Tipps für Kanzleien
1. Vergütungssysteme prüfen
Erstellen Sie nachvollziehbare Gehaltsstrukturen mit klaren Kriterien: Welche Faktoren bestimmen Gehalt, Bonus oder Zulagen? Werden diese Kriterien dokumentiert und für alle vergleichbaren Positionen gleich angewendet?
2. Prozesse definieren
Wer beantwortet Auskunftsersuchen? Wie wird eine Anfrage dokumentiert? Legen Sie Verantwortlichkeiten fest und schulen Sie Personalverantwortliche, um Fristen einzuhalten und rechtskonform zu reagieren.
3. Mitarbeiter informieren
Frühzeitige und offene Kommunikation schafft Vertrauen. Weisen Sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf bestehende Rechte hin und erklären Sie, wie Transparenz in Ihrer Kanzlei gelebt wird.
Fazit: Transparenz als Chance
Anwaltskanzleien sind im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte. Gehaltsstrukturen offen und fair zu gestalten, ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch ein Wettbewerbsvorteil. Wer frühzeitig handelt, vermeidet Rechtsstreitigkeiten und sendet ein starkes Signal: Wir sind ein moderner, fairer Arbeitgeber.