von RA Florian Jäckel | 24.08.2023
Das Bundesjustizministerium unternimmt einen dritten Versuch, ein Gesetz zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland in Wirtschaftsstreitigkeiten durch den Bundestag zu bringen.
Bei der Modernisierung der Justiz spielen neben der Digitalisierung auch die Gerichtsstrukturen eine wichtige Rolle. Daher regte die Justizministerkonferenz bereits im Jahr 2018 ein Gesetz zur Stärkung der Gerichte in Wirtschaftsstreitigkeiten an. Gute drei Jahre später, im Juni 2021, lag dann endlich der Gesetzentwurf des Bundesrates vor. Dieser erste Versuch fiel jedoch der Diskontinuität der Legislaturperiode zum Opfer.
Im März 2022 dann ein zweiter Versuch Hamburgs und Nordrhein-Westfalens, der zwar von den Beteiligten „im Grundsatz begrüßt“, aber nicht weiterverfolgt wurde. Am 26.04.2023 wurde der Entwurf des Bundesrates zugunsten des aus dem Justizministerium stammenden Referentenentwurfs für ein Justizstandort-Stärkungsgesetz abgelehnt. Nun also der dritte Versuch: Auf ein Eckpunktepapier vom Januar 2023, folgte am 25. April 2023 der Referentenentwurf, jetzt unter der Bezeichnung Gesetz zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit (sog. Justizstandort-Stärkungsgesetz).
Damit erhalten die Länder die Ermächtigung, spezielle "Commercial Courts" bei den Obergerichten einzurichten. Für diese neu geschaffenen Gerichte wird zudem die Möglichkeit der Revision zum Bundesgerichtshof eingeführt. Darüber hinaus können die Länder entscheiden, Verfahren sowohl bei den Landgerichten, die als "Commercial Chambers" bezeichnet werden, als auch bei den Obergerichten in englischer Sprache zuzulassen, auch wenn die Entscheidungen weiterhin ins Deutsche übersetzt werden müssen. Ein weiterer Punkt des Entwurfs ist der verbesserte Schutz von Geschäftsgeheimnissen während des Prozesses, was für die Akzeptanz der Commercial Courts entscheidend sein kann. Genauso wichtig für die Praxis ist zudem, dass die Commercial Courts – wie es schon beim Ausbau der Schiedsgerichtsbarkeit vorgesehen ist – ebenfalls verstärkt auf den Einsatz von Videogerichtsverhandlungen setzen können.