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Aktive beA-Nutzungspflicht ab 2021 für die Fachgerichtsbarkeiten in Bremen

von RA Dr. Stefan Rinke | 27.11.2020

Nach Schleswig-Holstein macht auch Bremen von der vorzeitigen Einführung der aktiven beA-Nutzungspflicht Gebrauch.

Wie die RAK Bremen mitteilt, gilt ab 1. Januar 2021 bei den Fachgerichten in Bremen die aktive Nutzungspflicht des beA. Davon betroffen sind das Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven, das Sozialgericht, Verwaltungsgericht und Finanzgericht Bremen sowie das Landesarbeitsgericht, das Landessozialgericht und das OVG Bremen.

Damit ist Bremen das zweite Bundesland, das die aktive Nutzungspflicht vorzieht.

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