von Raphael Szkola | 09.09.2024
BMJ erprobt neues Online-Verfahren in der Zivilgerichtsbarkeit.
Am 4. September 2024 hat das Bundeskabinett den vom Bundesminister der Justiz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit beschlossen. Wie das BMJ in seiner Pressemitteilung Nr. 78/2024 bekannt gegeben hat, ist das Ziel des Gesetzes, durch die Einführung digitaler Verfahren, Gerichtsprozesse effizienter und bürgerfreundlicher zu gestalten. Der digitale Fortschritt soll insbesondere die Beteiligten eines Rechtsstreits entlasten und dazu beitragen, dass Gerichte sich auf komplexere Fälle konzentrieren können.
Ziele des Erprobungsgesetzes
Das Erprobungsgesetz sieht vor, dass Zivilverfahren, die bisher schriftlich oder mündlich geführt wurden, künftig durch digitale Kommunikationswege ersetzt werden können. Dabei sollen sowohl Klagen als auch Schriftsätze und Beweismittel digital eingereicht und verhandelt werden. Zusätzlich erhalten Rechtsuchende Unterstützung durch benutzerfreundliche Informationsangebote und interaktive Eingabemasken. Diese Systeme werden im Rahmen eines bundeseinheitlichen Justizportals bereitgestellt. Auch die Anwaltschaft wird über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) in das Verfahren eingebunden. Durch den Wegfall von physischen Akten und persönlichen Anwesenheiten bei Gerichtsverhandlungen sollen nicht nur Zeit und Kosten gespart, sondern auch der Zugang zur Justiz vereinfacht werden.
Pilotphase und Evaluation
Das Gesetz wird zunächst in einer zehn Jahre dauernden Pilotphase an ausgewählten Gerichten getestet. In dieser Zeit werden Prozesse vollständig digital abgewickelt – von der Klageeinreichung bis hin zur Urteilsverkündung. Diese Pilotphase dient der Evaluierung der rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen, um festzustellen, welche Verbesserungen notwendig sind, um das System landesweit zu implementieren.
Mehr Informationen finden sich auf der Website des BMJ.