von RA Lutz Krüger | 20.02.2025
Bundestag beschließt die Anpassung des RVG
Die von Anwälten seit langer Zeit erwartete Anpassung des RVG hat am 31.01.2025 doch noch die Hürde des Bundestages genommen. Mit Inkrafttreten werden die Gebühren für Rechtsanwälte um 6 bis 9 Prozent steigen und die Gerichtskosten angehoben.
Der Gesetzesentwurf des KostRÄG 2025 (BT-DS 20/14264 vom 17.12.2024) enthielt unter Artikel 7 Anpassungen des RVG und wurde zunächst zur ersten Beratung auf die Tagesordnung der Bundestagssitzung vom 19.12.2024 gesetzt. Von dort erfolgte die Verweisung zurück in den Rechtsausschuss. Damit sah es zunächst danach aus, dass der Entwurf dem Diskontinuitätsprinzip unterfallen würde, d.h. nochmals in der neuen Legislaturperiode eingebracht und beraten werden müsste.
Der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Rechtsausschusses (BT-DS. 20/14768) vom 29.01.2025 wurde letztlich gefolgt und die das RVG betreffenden Änderungen als Artikel 11 in den neu gefassten „Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern“ (KostBRÄG 2025) aufgenommen.
Dieser Gesetzesentwurf wurde schließlich am 31.01.2025 in der letzten Sitzung des Bundestages verabschiedet und bedarf nun noch der Zustimmung des Bundesrates. Die nächste planmäßige Sitzung des Bundesrates findet am 21.03.2025 statt. Ob es die genannte Gesetzesänderung auf die nächste Tagesordnung schafft, bleibt abzuwarten.
Gemäß Gesetzestext tritt die Änderung am „ersten Tag des zweiten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats“ in Kraft.
Mit Inkrafttreten der Änderungen des RVG werden diese in der RA-MICRO Software entsprechend eingebunden sein.