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Videokonferenz-System datenschutzkonform in der Kanzlei einsetzen

von Carmen Korth | 06.07.2021

Die Datenschutzexperten der Keyed GmbH haben Videokonferenz-Anbieter miteinander verglichen und ziehen ein klares Fazit zu und für vOffice.

Das Team der Keyed GmbH besteht aus zertifizierten Juristen, Datenschutzbeauftragten und IT-Experten und berät namhafte Unternehmen zum Thema Datenschutz. In ihrem aktuellen Vergleich von Videokonferenz-Anbietern zeigen sie auf, welche Grundsätze der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eingehalten werden sollten und welche besonderen Vorschriften Kanzleien darüber hinaus beachten müssen - Stichwort: Anwaltsgeheimnis.

„Der Grundsatz der Integrität und Vertraulichkeit gem. Art. 5 Abs. 1 lit. f) DSGVO fordert eine ausreichende Sicherheit der Videokonferenzen. Hierzu müssen Unternehmen technische und organisatorische Maßnahmen gem. Art. 25 und 32 DSGVO ergreifen, um das Risiko eines unbefugten Zugriffs oder Verlusts der Daten zu verringern. Insbesondere Maßnahmen wie regelmäßige Sicherheits-Updates der Videokonferenz-Lösung oder eine ausreichende Verschlüsselung der Datenübertragung sollten hierzu ergriffen werden. Eine besondere Rolle spielt in diesem Zusammenhang der Austausch und die Kommunikation mit Teilnehmern der Videokonferenz-Lösung: Es müssen sichere Verschlüsselungsmechanismen für die Kommunikation verwendet werden, wie z.B. die Datenübertragung mittels Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Hierbei hat insbesondere vOffice, mit einem hervorragenden Sicherheitsniveau abgeschnitten.“

Her geht es zum ausführlichen Vergleich nebst Fazit

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