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Update: Änderung Zuständigkeitsstreitwert – Gesetzesentwurf im Bundestag angenommen

von Yvonne Janitzek | 04.12.2025

Der Deutsche Bundestag hat am 13. November 2025 den Gesetzesentwurf zur Anhebung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte und zur weiteren Spezialisierung der Ziviljustiz angenommen. 

Mit dem Gesetz wird laut Bundesregierung die Zuständigkeit der Amtsgerichte in Zivilsachen gestärkt. Der in Paragraf 23 des Gerichtsverfassungsgesetzes geregelte Zuständigkeitsstreitwert von bisher 5.000 Euro wird auf 10.000 Euro angehoben. Das bedeutet, dass bei Streitigkeiten bis zu dieser Grenze künftig das Amtsgericht zuständig ist und kein Anwaltszwang besteht. Bisher galt bei einem Wert über 5.000 € Anwaltszwang vor dem Landgericht, Die Bundesregierung verweist darauf, dass die Grenze zuletzt 1993 angepasst wurde.

Zusätzlich ordnet das Gesetz bestimmte Sachgebiete unabhängig vom Streitwert neu zu: Nachbarschaftsrechtliche Streitigkeiten sollen grundsätzlich zu den Amtsgerichten, während z. B. Veröffentlichungsstreitigkeiten, Heilbehandlungs- und Vergabesachen bei den Landgerichten konzentriert werden. Ziel ist eine stärkere Spezialisierung der Ziviljustiz.

 

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