von Raphael Szkola | 09.11.2023
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) untersucht die technischen Aspekte der Aufzeichnung und Transkription von Audioaufnahmen.
Bereits in mehreren Stellungnahmen hat sich die BRAK zu den verschiedenen Aspekten und Herausforderungen der digitalen Transformation in der Justiz geäußert, darunter zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik sowie zur digitalen Dokumentation als auch zu technischen Standards.
In der aktuellen Stellungnahme zum Regierungsentwurf des Hauptverhandlungsdokumentationsgesetzes (DokHVG) erkennt die BRAK die signifikanten Fortschritte an, die in den letzten Jahren bei der Entwicklung automatisierter Sprache-zu-Text-Transkription gemacht wurden. Zum einen aufgrund der verbesserten Zuverlässigkeit der Spracherkennung, zum anderen wegen der hohen Verfügbarkeit der Systeme auf einer Vielzahl von Software- und Hardware-Plattformen. Insbesondere KI-basierte Transkriptionsmethoden bieten den Vorteil, dass sie sich durch wiederkehrende Lernphasen an individuelle und neue Situationen anpassen können.
Des Weiteren weist die BRAK darauf hin, dass der digitale Wandel in den Gerichten bereits begonnen hat und weiter fortschreiten wird. Die meisten Gerichte verfügen über die notwendige IT-Infrastruktur, die für Transkriptionssysteme erforderlich ist. Die Einführung der E-Akte und die Internetanbindung sind dabei wesentliche Faktoren, die die Implementierung von Transkriptionstechnik unterstützen.
Um eine breite Akzeptanz zu gewährleisten, spielt nach Ansicht der BRAK auch die Benutzerfreundlichkeit der Transkriptionssysteme eine wichtige Rolle. Diese sollten daher so gestaltet sein, dass sie ohne erweiterte IT-Kenntnisse bedienbar sind. Erfahrungen aus Schweden zeigen, dass auch Richter ohne IT-Hintergrund die Systeme effektiv nutzen können.
In ihren Empfehlungen zur Gesetzesumsetzung spricht sich die BRAK für die Implementierung von Real-time Transkription aus, die eine sofortige Zuordnung von Aussagen zu den sprechenden Personen ermöglicht und eine kontinuierliche Qualitätskontrolle der Mitschrift bietet. Zusätzlich wird die Verbesserung der Systemrobustheit durch den Einsatz redundanter Transkriptionsmethoden nahegelegt, um bei technischen Störungen auf ein lokales Backup zurückgreifen zu können. Ferner wird die Relevanz der Audioqualität für die Transkriptgenauigkeit hervorgehoben, wobei die Notwendigkeit besteht, technische Spezifikationen festzulegen, die sich an anerkannten DIN- oder ISO-Normen orientieren.
Die BRAK schließt ihre Stellungnahme mit einem positiven Ausblick ab. Die Anwendung von automatisierter Sprache-zu-Text-Transkription in Strafgerichtsprozessen ist technisch möglich und wird sich voraussichtlich weiter verbessern. Die rasanten Entwicklungen in der Informationstechnologie und Künstlichen Intelligenz lassen eine kontinuierliche und signifikante Verbesserung der Transkriptionslösungen erwarten.
Übrigens: Die von der BRAK empfohlene Real-time Transkription wird durch die Vordergrundspracherkennung von DictaNet bereits in der Praxis umgesetzt. DictaNet bietet eine professionelle Spracherkennungslösung, die speziell für Anwaltskanzleien entwickelt wurde, mit direkter Textumwandlung am Bildschirm, einem umfangreichen juristischen Vokabular und einer nahtlosen Integration in die Kanzleisoftware RA-MICRO.