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BGH liberalisiert Legal-Tech Rechtsprechung weiter

von Syndikusrechtsanwalt Philipp Nöske | 20.07.2022

Nach dem neuesten Urteil des BGH baut dieser seine liberale Rechtsprechung im Hinblick auf erlaubte Legal-Tech Angebote weiter aus.

Mit einem kürzlich veröffentlichten Urteil (Urt. v. 30. 03.2022, Az. VIII ZR 256/21) stärkt der BGH weiter Legal-Tech Anbieter. In diesem führt er seine Rechtsauslegung des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) fort. Unter anderem sieht er sowohl eine Provision im Erfolgsfall, berechnet nach Höhe der Rückforderung, als mit dem Inkassobegriff des RDG vereinbar an. Darüber hinaus sollen jedoch mit einer Inkassolizenz nach dem RDG auch Kosten gefordert werden können, die für den Fall der Beauftragung des Inkassodienstleisters zur Geltendmachung einer Mietsenkung sich an der Höhe der Gebühren orientieren, die bei Beauftragung einer/s Rechtsanwältin/Rechtsanwalts entstünden.

Als Begründung dafür gibt der BGH an, dass es der Schutzzweck des RDG gebiete, insbesondere nach Berücksichtigung der Berufsausübungsfreiheit des Inkassodienstleisters, den Begriff der Inkassodienstleistung so auszulegen, dass auch Geschäftsmodelle, die ausschließlich oder vorrangig auf die gerichtliche Einziehung der Forderung abzielen, und somit auch die oben genannten, umfasst sind (a.a.O.).

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