von Ass. jur. Lisa Ritter | 13.01.2026
KI, Entgelttransparenz, Arbeitszeit: Das neue Jahr bringt wichtige Weichenstellungen im Arbeitsrecht. Ein kompakter Überblick über neue Anforderungen und Handlungsfelder für Arbeitgeber.
Das Arbeitsrecht bleibt in Bewegung. Auch wenn der große Umbruch ausbleibt, bringt das Jahr 2026 für Arbeitgeber eine Reihe wichtiger Entwicklungen mit sich. Digitalisierung, europäische Regulierung und veränderte Erwartungen der Beschäftigten wirken zunehmend zusammen. Wer rechtzeitig vorbereitet ist, kann Risiken vermeiden und Gestaltungsspielräume nutzen.
1. Künstliche Intelligenz: Erste konkrete Pflichten im HR-Bereich
Mit der EU-KI-Verordnung (AI Act) wird der Einsatz von KI im Personalwesen erstmals umfassend reguliert. Anwendungen im Recruiting, bei Leistungsbewertungen oder in der Personalentwicklung gelten als Hochrisiko-Systeme.
Für Arbeitgeber bedeutet das:
• KI darf Personalentscheidungen nur unter menschlicher Aufsicht vorbereiten, nicht autonom treffen.
• Transparenz und Dokumentation werden Pflicht.
• Datenschutz und Mitbestimmung müssen bereits vor Einführung geprüft werden.
2026 wird damit für viele Unternehmen das Jahr, in dem aus einem Innovationsprojekt ein Compliance-Thema wird.
2. Entgelttransparenz: Vorbereitung auf neue Auskunfts- und Offenlegungspflichten
Die europäische Entgelttransparenz-Richtlinie muss bis Mitte 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Auch wenn Details noch offen sind, steht fest: Arbeitgeber müssen sich auf mehr Transparenz bei Vergütungsstrukturen einstellen.
Künftig relevant:
• Auskunftsansprüche zu Vergleichsgehältern
• Dokumentation objektiver Vergütungskriterien
• Stärkere Prüfpflichten bei geschlechtsspezifischen Entgeltunterschieden
Unternehmen sollten ihre Vergütungssysteme frühzeitig überprüfen, nicht nur aus rechtlichen, sondern auch aus strategischen Gründen.
3. Arbeitszeit und Zeiterfassung: Praxis schlägt Theorie
Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ist rechtlich geklärt, in der Praxis aber weiterhin eine Herausforderung. 2026 wird weniger über das „Ob“, sondern über das „Wie“ diskutiert werden.
Für Arbeitgeber ergeben sich einige Fragen:
• Wie lassen sich flexible Arbeitsmodelle rechtssicher abbilden?
• Wie werden Vertrauensarbeitszeit und Zeiterfassung sinnvoll kombiniert?
• Welche Mitbestimmungsrechte bestehen bei digitalen Systemen?
Der Fokus verschiebt sich von der Einführung zur dauerhaften Umsetzung im Alltag.
4. Fachkräftemangel bleibt und Employer Branding gewinnt weiter an Bedeutung
Auch 2026 bleibt der Arbeitsmarkt angespannt. Qualifizierte Fachkräfte sind rar, die Wechselbereitschaft ist hoch. Rechtliche Rahmenbedingungen und HR-Strategie lassen sich dabei nicht mehr trennen
Arbeitgeber sollten:
• Glaubwürdige Arbeitgeberprofile entwickeln.
• Versprechen aus dem Recruiting arbeitsrechtlich sauber absichern.
• Führung, Kultur und Vertragsgestaltung zusammen denken.
Wer hier nur kommuniziert, aber nicht umsetzt, riskiert nicht nur Fluktuation, sondern auch rechtliche Auseinandersetzungen.
5. Fazit
Arbeitsrecht 2026 bedeutet weniger Revolution, aber mehr Verantwortung in der Umsetzung. Digitalisierung, europäische Vorgaben und veränderte Erwartungen der Beschäftigten verdichten sich. Arbeitgeber, die frühzeitig Strukturen schaffen und Prozesse überprüfen, gewinnen Handlungssicherheit und bleiben attraktiv.