von RAin Andrea Brandenburg | 09.02.2022
Schrittweise werden zum 01.04.2022 und zum 01.01.2023 die erlaubten Datenmengen bei beA-Nachrichten angehoben.
Sowohl die Anzahl als auch die Dateigröße sind beim Versand von Nachrichten per beA derzeit gemäß Ziff. 3 Satz 1 der ERVB 2022 vom 22. November 2021 (Elektronischer-Rechtsverkehr-Bekanntmachung) begrenzt: Bislang können mit einer beA-Nachricht höchstens 100 Dateien mit maximal 60 MB übertragen werden. In Satz 2 wurde bereits angekündigt, dass ab dem 1. April 2022 die Anzahl und das Volumen angehoben werden und die Anhebung so früh wie möglich bekannt gemacht wird.
Die Justiz hat die Ankündigung nun wie folgt konkretisiert:
Ab dem 1. April 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sind Anzahl und Volumen elektronischer Dokumente in einer Nachricht wie folgt möglich:
Ab dem 1. Januar 2023 bis mindestens 31. Dezember 2023 gibt es dann eine weitere schrittweise Erhöhung:
Eine Änderung der ERVB 2022 wird in Kürze erfolgen.