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RA-MICRO Lohnprogramm: Änderungen zum 01.04.2024

von RA Dirk Matthis | 11.04.2024

Im Modul Lohn/Gehalt wurden die geänderten Programmablaufpläne für die Lohnsteuerberechnung umgesetzt.

Mit der RA-MICRO Version 2024.04.003 wurde im Modul „Lohn/Gehalt“ die ab 01.04.2024 geltende Änderung des neuen Ablaufplans zur Lohnsteuerberechnung umgesetzt. Die Änderungen sind rückwirkend zum 01.01.2024 anzuwenden. Daher sind die Gehälter für die einzelnen Mitarbeiter ab Januar 2024 chronologisch nochmals neu zu berechnen. Die geänderten Lohnsteuerwerte können im Anschluss über eine berichtigte Lohnsteueranmeldung für den jeweiligen Zeitraum (Monat oder Quartal) an das Finanzamt übermittelt werden.

Für ausgeschiedene Mitarbeiter, für die bereits eine Lohnsteuerbescheinigung übermittelt wurde, muss keine Nachberechnung erfolgen. Hier ist darauf zu achten, dass die ausgeschiedenen Mitarbeiter bei Nachberechnung der anderen Mitarbeiter bei „Gehalt berechnen“ nicht mit ausgewählt werden.

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