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KostBRÄG 2025: Bundesrat stimmt zu, Zeitpunkt des Inkrafttretens noch offen

von Anne Villwock | 08.04.2025

Nachdem der Gesetzesentwurf am 31.01.2025 in der letzten Sitzung des Bundestages verabschiedet wurde, hat der Bundesrat am 21.03.2025 dem Gesetzesentwurf zum Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 zugestimmt.

Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt wird nun mit Spannung erwartet. Gemäß Gesetzestext tritt die Änderung am "ersten Tag des zweiten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats" in Kraft. Erfolgt die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt noch in diesem Monat, tritt die Anpassung ab dem 01.06.2025 in Kraft.  

Das Gesetz sieht neben der Erhöhung des RVG auch die Vergütungserhöhungen für Sachverständige, Dolmetscher, Übersetzer und Telekommunikationsunternehmen in der TKÜ (alle JVEG) sowie für Verfahrensbeistände. Neben diesen Vergütungen sollen auch diverse Gerichtsgebühren sowie die Gerichtsvollziehergebühren erhöht werden (Änderung von GKG, FamGKG, GNotKG, GvKostG).  

Die Anpassung soll sicherstellen, dass die Justiz weiterhin effizient arbeiten kann und ihre Dienstleistungen kostendeckend anbietet.

Die geplanten Änderungen wurden als Drucksache 89/25 im Rahmen der Bundesratssitzung vom 21. März 2025 unter Tagesordnungspunkt 3 behandelt.

 

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