von RA Dr. Stefan Rinke | 15.05.2025
Die BRAK empfiehlt eine rechtzeitige Umstellung auf alternative Kartenlesegeräte für das beA
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat mitgeteilt, dass das Kartenlesegerät cyberJack secoder voraussichtlich ab Spätsommer/Herbst 2025 nicht mehr für das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) einsetzbar ist. Der cyberJack secoder war einer der Pioniere und insbesondere in den Anfangszeiten des beA viel verbreitet. Hintergrund der Umstellung ist, dass der Anbieter Reiner SCT den Gerätesupport eingestellt hat und eine Aktualisierung der Treibersoftware zum genannten Zeitraum ausläuft. Die BRAK empfiehlt daher frühzeitig auf alternative Geräte umstellen, um weiterhin eine reibungslose Nutzung des beA sicherzustellen. Weitere Hinweise zur Identifizierung des eigenen Geräts und ein Überblick über Nachfolgemodelle bzw. alternative Geräte sind auf den bea-Support-Seiten der BRAK zusammengestellt.
Die BRAK weist in diesem Zusammenhang auch nochmals darauf hin, die beA-Nutzung mittels Softwarezertifikat zu realisieren, um insbesondere mit der Kanzleisoftware optimalen Nutzen zu erreichen. Das Vorhalten eines Kartenlesegerätes als physischer Token bleibt jedoch für administrative Zwecke oder für signaturbedürftigen Schriftsätze weiterhin notwendig, zumal die BRAK eine Redundanz bei der beA-Einrichtung empfiehlt.
Abruf und Verarbeitung bis hin zum Versand sind übrigens Bestandteil unserer dreiteiligen Webinar-Reihe zu den „E-Workflow Grundlagen“, die am Montag, den 19.05.2025 startet. Die Teilnahme ist kostenlos und bei Besuch aller drei Webinare wird dieser mit einer Teilnahmeurkunde zertifiziert.