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Notariat – Neue Schnittstelle zur Übergabe an das Zentrale Vorsorgeregister

von | 07.11.2024

Neu:  

Die neue Schnittstelle für die Übergabe von Vorsorgeurkunden an das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer wurde eingebunden. Der bisherige Datei-Upload wird von der Bundesnotarkammer zum 30.11.2024 eingestellt. 

Zweck:  

Um weiterhin komfortabel Vorsorgeurkunden an das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer zu übergeben, wurde die von der Bundesnotarkammer (BNotK) zur Verfügung gestellte REST-API Schnittstelle eingebunden. Zusätzlich konnten weitere Funktionen, z.B. der „Ehegattenwiderspruch“ berücksichtigt werden. 

Funktion:  

Da die verwendete Schnittstelle kein Produkt der RA-MICRO Software AG ist, ist erforderliche Voraussetzung zur Nutzung derselben, die Zustimmung der Nutzungsbedingungen der BNotK: 

Im Anschluss können Einträge zu Vorsorgeurkunden wie gewohnt erfasst werden.  

Bei der Erfassung kann nunmehr die Form der Vorsorgeurkunde bestimmt werden: 

Für jeden Bevollmächtigen kann außerdem separat festgelegt werden, ob dieser mit Einzelvertretungs- oder Gesamtvertretungsmacht ausgestattet ist. 

Durch die Schnittstelle sind Maximallängen für die Eingaben in den einzelnen Feldern festgelegt. Sollten die Eingaben diese Maximallänge überschreiten, erfolgt ein Hinweis: 

und die Eingaben müssen angepasst werden. 

Nach dem Speichern der erfassten Einträge werden diese in einer übersichtlichen Tabelle angezeigt: 

Durch das Anhaken der Checkbox in der ersten Spalte „Export zum ZVR“ , werden die Einträge gewählt, die über die Funktion “Exportieren” an das ZVR zu übergeben sind. 

Mit Klick auf “Exportieren” startet der Export der gewählten Einträge, dazu erfolgt zunächst die Anmeldung im Stammdatenverzeichnis der BNotK über die Zugangsdaten des/der  Notars/Notarin oder des Mitarbeitenden: 

Zugleich kann dieser Spalte anhand des grünen oder orangen Häkchens entnommen werden, ob die Übergabe an das ZVR erfolgreich war.  

Wurde der Eintrag vollständig übergeben und konnte die Eintragungsbestätigung heruntergeladen werden, wird das Häkchen grün dargestellt. Die Eintragungsmitteilung kann über die Verlinkung in der letzten Spalte der Tabelle eingesehen, gedruckt und/oder in die E-Akte gespeichert werden. 

Konnte die Eintragungsbestätigung nicht vollständig heruntergeladen werden oder wurden die Dokumente versehentlich gelöscht, wird der Haken und die Verlinkung orange angezeigt. Mit Klick auf die Verlinkung, startet der erneute Download der Dokumente.  

Ist der Export der Eintragungen fehlgeschlagen, wird dies durch ein Warnzeichen dargestellt. Durch Bewegung mit der Maus über das Symbol wird mit einem Tooltip angezeigt, welche Fehler bei der Übertragung aufgetreten sind. 

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