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Pressemitteilung

vOffice – DSGVO-Konformität in Gutachten bestätigt

Berlin, 02.11.2020

Die Wirtschaftskanzlei Graf von Westphalen bestätigt vOffice eine vollständige Konformität mit den Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). In ihrer Beurteilung des Videokonferenzsystems vOffice prüft die unabhängige Wirtschaftskanzlei die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Datenverarbeitung. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass vOffice die Anforderungen nach Art. 25 Abs. 1 DSGVO („Privacy by Design“) sowie nach Art. 25 Abs. 2 DSGVO hinsichtlich datenschutzfreundlicher Voreinstellungen („Privacy by Default“) erfüllt. Darüber hinaus erfüllt vOffice auch die berufsrechtlichen Anforderungen für Anwälte aus den §§ 203 StGB, 43a BRAO und 2 BORA (Verschwiegenheit) und kann somit von Kanzleien verwendet werden.

Datenschutzrechtliche Sicherheit in verunsichertem Marktumfeld

Anlass des von der RA-MICRO Software AG in Auftrag gegebenen Gutachtens ist die zunehmende Verbreitung von Videokonferenzen im beruflichen Umfeld bei gleichzeitiger Unsicherheit auf Seiten der Nutzer hinsichtlich der dafür geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Diese Unsicherheit wurde durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Fall Schrems II zum sog. Privacy Shield noch verstärkt. Zudem werden die von den deutschen Datenschutzbehörden veröffentlichten Anforderungen an Videokonferenzsysteme oftmals nicht erfüllt, was immer wieder zu Kritik der Datenschutzbeauftragten führt.

Sicherheit durch technische Innovation

vOffice schützt Kommunikationsdaten und Gesprächsinhalte durch eine technisch innovative Systemarchitektur. Die Kommunikation erfolgt in einem geschlossenen Peer-to-Peer-Netzwerk und ist durchgängig Ende-zu-Ende verschlüsselt. Der Zutritt zu vOffice erfolgt über einen personalisierten Einladungslink, auf Wunsch steht eine Zwei-Faktor-Authentifizierung zur Verfügung. Externe Besucher gelangen nicht sofort in den Besprechungsraum, sondern werden zuerst in ein Wartezimmer geleitet, aus dem sie vom Moderator des Gesprächs abgeholt werden können.

Über die RA-MICRO Software AG

vOffice ist ein Produkt der RA-MICRO Software AG, dem Hersteller der gleichnamigen Kanzleisoftware. Als marktführende Organisationslösung für Anwalts- und Notarkanzleien wird diese deutschlandweit an über 70 000 juristischen Arbeitsplätzen eingesetzt. Insbesondere das Thema Sicherheit ist in der Produktentwicklung stets von höchster Bedeutung. Weitere Informationen zu vOffice und zum Gutachten finden Sie unter www.ra-micro.de.

Kontakt: RA Dr. Stefan Rinke, dr.rinke@ra-micro.de, Tel: 030/ 43598665