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E-Rechnung - Empfang und Verarbeitung von E-Rechnungen ab 01.01.2025

von RA Dirk Matthis | 11.12.2024

Ab dem 01.01.2025 treten neue gesetzliche Regelungen zur elektronischen Rechnung in Kraft. RA-MICRO wurde entsprechend angepasst, um eine gesetzeskonforme Verarbeitung elektronischer Eingangsrechnungen mit Strukturdatensatz zu gewährleisten.

Empfangen von E-Rechnungen

Elektronische Rechnungen werden automatisch erkannt und im Posteingang, in der Outlook-Schnittstelle sowie im Dokumentenimport der E-Akte mit der Markierung 'elektronische Rechnung' versehen.

Verarbeiten von E-Rechnungen

1. E-Rechnungen werden in der E-Akte gespeichert und zusätzlich im Originalformat an einem vorgegebenen Ablageort gesichert.

2. Die Finanzbuchhaltungsprogramme lesen über die E-Eingangsrechnung (Fibu I) und die Buchen Maske (Fibu II) den Strukturdatensatz (Rechnungsbetrag / Rechnungs-Nr. / Rechnungsdatum / Fälligkeitsdatum) zur weiteren Verarbeitung aus.

Anzeigen des Strukturdatensatzes

Der E-Rechnung Betrachter steht in allen relevanten Programmen zur Verfügung. Er ermöglicht eine benutzerfreundliche, lesbare Darstellung der Strukturdatensätze.

Weitere Informationen: Produktvideo

Ausführliche Informationen zur E-Rechnung ab 01.01.2025

Verfügbar ab Version 2024.12.002

Aktuelle Hinweise