von RA Dirk Matthis | 11.12.2024
Ab dem 01.01.2025 treten neue gesetzliche Regelungen zur elektronischen Rechnung in Kraft. RA-MICRO wurde entsprechend angepasst, um eine gesetzeskonforme Verarbeitung elektronischer Eingangsrechnungen mit Strukturdatensatz zu gewährleisten.
Empfangen von E-Rechnungen
Elektronische Rechnungen werden automatisch erkannt und im Posteingang, in der Outlook-Schnittstelle sowie im Dokumentenimport der E-Akte mit der Markierung 'elektronische Rechnung' versehen.
Verarbeiten von E-Rechnungen
1. E-Rechnungen werden in der E-Akte gespeichert und zusätzlich im Originalformat an einem vorgegebenen Ablageort gesichert.
2. Die Finanzbuchhaltungsprogramme lesen über die E-Eingangsrechnung (Fibu I) und die Buchen Maske (Fibu II) den Strukturdatensatz (Rechnungsbetrag / Rechnungs-Nr. / Rechnungsdatum / Fälligkeitsdatum) zur weiteren Verarbeitung aus.
Anzeigen des Strukturdatensatzes
Der E-Rechnung Betrachter steht in allen relevanten Programmen zur Verfügung. Er ermöglicht eine benutzerfreundliche, lesbare Darstellung der Strukturdatensätze.
Weitere Informationen: Produktvideo
Ausführliche Informationen zur E-Rechnung ab 01.01.2025
Verfügbar ab Version 2024.12.002