Kanzleisoftware | ZWANGSVOLLSTRECKUNG
Über das Modul Zwangsvollstreckung stehen verschiedene Maßnahmen zur Verfügung, die sich über die Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen bis zu den Abrechnungen gegenüber dem Mandanten und dem Schuldner erstrecken.
Für die Nutzung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ist ein entsprechendes Forderungskonto anzulegen. Hier werden die titulierten Hauptforderungen, Zinsen und festgesetzten Kosten geführt, aus denen der Gläubiger im Wege der Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner vorgeht.
Daneben stehen Maßnahmen für das Zwangsvollstreckungsverfahren, beispielsweise die Vollstreckungsandrohung oder die Anträge auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB) bereit. RA-MICRO verwendet alle amtlich vorgeschriebenen Formulare.
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