Seit das Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen gilt, unterstützt RA-MICRO seine Kunden bei der Einhaltung des Anwaltsgeheimnisses. Mit dieser am 9. November 2017 in Kraft getretenen Regelung reagierte der Gesetzgeber auf den Bedarf von Rechtsanwälten, Notaren und anderen Berufsgeheimnisträgern, (IT-)Dienstleistungen von Dritten in Anspruch zu nehmen (BGBl. I 2017, S. 3618).
Für Rechtsanwälte ist seitdem in § 43e BRAO geregelt, wann sie externen Dienstleistern ohne Einwilligung der Mandanten den Zugang zu Tatsachen eröffnen dürfen, die dem Anwaltsgeheimnis unterliegen. Voraussetzungen sind, dass die Weitergabe an den Dienstleister wirklich erforderlich ist und dass der Dienstleister zur Verschwiegenheit verpflichtet wurde.
RA-MICRO erhält bei bestimmten Programmfunktionen als IT-Dienstleister Zugang zu Informationen, die der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Hierzu gehören Online Services, wie die Kalender+ Synchronisierung mit iOS-Geräten, die Online Recherchen und die DictaNet Online Spracherkennung. Auch beim Support per Fernzugriff (z. B. TeamViewer) kann eine Einsicht in sensible Daten nicht ausgeschlossen werden.
Um die RA-MICRO Kunden bei der Einhaltung der gesetzlichen Pflichten zu unterstützen, bietet RA-MICRO eine entsprechende Verschwiegenheitsvereinbarung im RA-MICRO Online Konto an. Der Abschluss der Vereinbarung ist über den untenstehenden Link nach dem Einloggen mit den RA-MICRO Online Zugangsdaten möglich.