Info Desk: E-Quittung
Neu:
Die E-Quittung ermöglicht bei Bareinzahlungen die Erstellung von Quittungen.
Zweck:
Die E-Quittung ersetzt den Papierquittungsblock der Kanzlei. Dem Mandanten kann per elektronischem Versandweg der Quittungsbeleg bei Bareinahmen zur digitalen Weiterverarbeitung in der Buchhaltung übermittelt werden. Alternativ kann die Quittung auch gedruckt werden.
Funktion:
Bei vorhandenem Recht in der Finanzbuchhaltung kann die E-Quittung über den Info Desk oder über den Shortcut AltGr + q aufgerufen werden.
Über Neue Quittung können neue, fortlaufend nummerierte Quittungen erstellt werden.
Der Quittungsblock zeigt eine Übersicht aller gespeicherten Quittungen und ermöglicht das Senden, Drucken oder Verwerfen einzelner Quittungen.
Das Quittungsjournal verschafft einen Überblick aller Quittungen in tabellarischer Form.