Fibu: Lohn/Gehalt – Neuerungen 2018 / Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge für Geringverdiener
Neu:
Ab 2018 wird ein neues steuerliches Fördermodell speziell für Geringverdiener, der bAV‑Förderbeitrag, eingeführt.
Zweck:
Als Geringverdiener gilt man bis 2.200 € Bruttogehalt. Der Arbeitgeber hat bei diesem Personenkreis die Möglichkeit, Beiträge von mindestens 240 € bis höchstens 480 € zusätzlich zu einer bAV zu leisten. Im Gegenzug erhält der Arbeitgeber einen staatlichen Zuschuss i. H. v. 30 % des Arbeitgeberbeitrages, den er bei seiner Lohnsteuer-Anmeldung abziehen kann.
Funktion:
In der Programmfunktion Mitarbeiter Daten ändern, Karteikarte Gehalt/Zuschläge wurde die Möglichkeit zur Eingabe geschaffen. Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, kann durch Setzen des Hakens zur Nr. 153 die bAV-Förderung aktiviert werden. Die Voraussetzungen und Bedingungen sind vom jeweiligen Arbeitgeber selbstständig zu prüfen.