von RA Dirk Matthis | 08.09.2022
Neue beA-Karten, Fernsignatur, aktuelle Signaturmöglichkeiten in RA-MICRO – alles Wissenswerte dazu zusammengefasst auf einer Informationsseite.
Durch den stattfindenden Austausch der beA-Karten durch die BRAK sowie durch die ausschließliche Unterstützung der Fernsignatur durch die neuen beA-Karten erreichen uns derzeit viele Fragen von RA-MICRO Kunden zu diesem Thema. Unabhängig von RA-MICRO müssen unsere Kunden hierbei auch das Ablaufdatum für den beA-Kartentausch beachten und ihre neuen beA-Karten aktivieren und in Betrieb nehmen. Dazu kommen Fragen, was sich durch die neuen beA-Karten in RA-MICRO ändert und welche Auswirkungen das Fernsignaturverfahren der neuen beA-Karten in RA-MICRO hat.
Die gute Nachricht lautet: Durch die neuen beA-Karten ändert sich an der beA-Funktionalität in RA-MICRO nichts. Um das Fernsignaturverfahren der neuen beA-Karten für das Signieren zu nutzen, kann im RA-MICRO Online Store die SecSigner Signatursoftware in einer speziellen Edition (geeignet für Fernsignatur) lizenziert werden.
Bisherige beA-Karten mit Signaturfunktion (ohne Fernsignatur) können laut Information der BRAK zudem bis 31.12.2022 weiterhin als Signaturkarte verwendet werden, unabhängig von der Gültigkeit der bisherigen beA-Karte und unabhängig von einer bereits vorhandenen neuen beA-Karte mit Fernsignatur. Darüber hinaus können zum Signieren im beA Postausgang generell auch Signaturkarten von anderen Herstellern verwendet werden.
In dem RA-MICRO Helpdesk Wissen Bereich wurde eine Informationsseite „Neue beA-Karten / Fernsignatur“ bereitgestellt, die fortlaufend aktualisiert wird und auf der alle Informationen zu dem Thema zusammengefasst sind. Der RA-MICRO Helpdesk Wissen Bereich ist auch aus RA-MICRO aufrufbar (Modul Kanzlei > Supportdesk > Helpdesk Wissen).