DIGITALE SIGNATUR
Elektronische Signatur für Rechtsanwälte - ra-micro Signaturpaket
Seit dem 01. Dezember 2008 dürfen Mahnanträge von Rechtsanwälten (und registrierten Inkassodienstleistern) nicht mehr schriftlich mit den Formularvordrucken bei den Mahngerichten eingereicht werden. Für die empfohlene Übermittlung per EDA über
EGVP (Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach) müssen in der Kanzlei die Voraussetzungen zur Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr (ERV) entsprechend vorliegen.
Für den einfachen Umstieg hat ra-micro ein passendes „ra-micro Signaturpaket“ zusammengestellt, das Ihre Kanzlei optimal auf den elektronischen Rechtsverkehr vorbereitet.
Um sich nicht erst kurz vor Fristablauf mit dem neuen Verfahren vertraut zu machen, sollten Sie bereits jetzt in Ihrer Kanzlei die Voraussetzungen für einen reibungslosen Umstieg schaffen.
Letzte Änderung: 20.07.2010